Viele Menschen gehen davon aus, dass nach einem Unfall die private Unfallversicherung für alle Kosten aufkommt. Doch diese Annahme ist nicht ganz korrekt. In den meisten Fällen übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalte nach einem Unfall.
Die private Unfallversicherung hat jedoch einen anderen Zweck. Ihr Kernleistungsbereich besteht darin, Kapital zur Verfügung zu stellen, wenn dauerhafte Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit (sogenannte „Invalidität“) auftreten. Zusätzlich dazu kann eine Rentenzahlung vereinbart werden. Mit diesem Geld haben Sie die Freiheit, es nach Belieben zu verwenden – sei es für den Umbau Ihres Autos oder Ihrer Wohnung, um den neuen Gegebenheiten gerecht zu werden. Weiterhin umfassen private Unfallversicherungen oft Zusatzleistungen wie ein Krankenhaustagegeld oder verschiedene Beratungsdienstleistungen.
Angenommen, Sie brechen sich beim Joggen das Fußgelenk und müssen für zwei Tage ins Krankenhaus. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenversicherung die entstehenden Kosten für das Krankenhaus, eine eventuelle Rehabilitationsmaßnahme und die ambulante ärztliche Versorgung danach.
Falls sich Ihr Fuß nach dem Unfall nicht mehr vollständig erholt und eine bleibende Beeinträchtigung (Invalidität) besteht, würde Ihre private Unfallversicherung – abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme – beispielsweise 14.000 Euro auszahlen. Mit diesem Geld könnten Sie beispielsweise Ihr drei Jahre altes Auto gegen eine barrierefreie Variante mit Automatikgetriebe eintauschen.
Vergleicht man hingegen verschiedene Versicherungen, ergeben sich deutliche Unterschiede in den Leistungen nach einem Unfall. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Wesentlichen die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur für Berufs- und Wegeunfälle, jedoch nicht in der Freizeit. Sie übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung und ermöglicht ab einer dauerhaften Beeinträchtigung von mindestens 20% eine Rente, deren Höhe vom Einkommen abhängig ist.
Private Unfallversicherungen bieten hingegen rund um die Uhr weltweiten Schutz. Sie ermöglichen eine individuelle Gestaltung des Versicherungsumfangs. Im Falle von Invalidität wird eine einmalige Kapitalzahlung und gegebenenfalls eine Rentenzahlung geleistet. Auch Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld oder Beratungsdienstleistungen können vereinbart werden. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können und der Unfall sich im In- oder Ausland ereignet.
Ebenso relevant kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Sie springt ein, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können. Die Ursache für die Berufsunfähigkeit kann vielfältig sein, jedoch sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates häufige Gründe dafür.
Eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate lang in mindestens 50% Ihrer bisherigen Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt sind und keine andere Tätigkeit ausüben können, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabhängig von der Ursache der Berufsunfähigkeit (Unfall oder Krankheit) und gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen.
Ein weiteres wichtiges Merkmal von Berufsunfähigkeits- und privater Unfallversicherung ist, dass die Leistungen nicht gekürzt werden, wenn Sie von einer anderen Quelle (z.B. der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers) eine Entschädigung erhalten.
Insgesamt gibt es also deutliche Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Während die private Unfallversicherung bei Invalidität Kapital und möglicherweise eine Rente stellt, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein, wenn Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr arbeiten können. Daher kann es sinnvoll sein, beide Versicherungen abzuschließen, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.